*) Bei “eingeschränkter Alltagskompetenz” (z. B. Demenz oder Alzheimer Erkrankung) erhöht sich das Pflegegeld in den Stufen 0 - 2
**) Auch Menschen ohne Pflegestufe (“1 - 3”) können ein monatl. Pflegegeld von € 120,- oder Pflegesachleistungen von bis zu € 225,- erhalten.
Hinweis:
Das Pflegegeld wird bei Bewilligung durch die Pflegekasse erst ab Antragstellung gezahlt und nicht ab dem Zeitpunkt der Bedürftigkeit!!! Deswegen sollte eine Pflegestufe rechtzeitig beantragt werden.
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